| Immobilien-Lexikon |
Bruttomiete
Von Bruttomiete oder auch Inklusivmiete spricht man, wenn alle Nebenkosten für ein gemietetes Objekt direkt mit der Miete gezahlt werden und keine weiteren Kosten mehr entstehen.
Energiepass
Der Energiepass ist ein freiwilliges, als Energieausweis ab 2008 ein verpflichtendes Zertifikat, das beurteilt, wie ein Gebäude energetisch einzuschätzen ist. Grundlage für diese Bewertung ist in der Regel der so genannte Primärenergiebedarf. Dieser wird beeinflusst durch den baulichen und heizungstechnischen Standard. Darüber hinaus werden innerhalb des Passes Sanierungsvorschläge gemacht und Ergebnisse derselben dokumentiert. Der Energiepass - insbesondere für Bestandsgebäude - soll Verbraucher informieren, Einsparpotentiale aufzeigen und einen Vergleich des energetischen Zustands von Gebäuden ermöglichen.
Immobilie
Eine Immobilie oder Liegenschaft ist ein Grundstück inklusive darauf befindlicher Gebäude und deren Zubehör. Juristisch gesehen ist es ein "unbewegliches Gut" und leitet sich aus dem Lateinischen Wort "im-mobilis" ab, was für eine nicht bewegliche Sache steht.
Kaltmiete
Kaltmiete bezieht sich auf den Teil der Miete, der allein die Raumnutzung abdeckt. Ein Teil der weiteren Kosten wird in der Nebenkostenabrechnung gesondert ausgewiesen. Dies können zum Beispiel sein: Müllabfuhr, Wasser (warm und kalt), Erdgas, Abwasser, Heizung, Flurbeleuchtung, Feuerversicherung, Kabelanschluss. Weitere regelmäßige Kosten (zum Beispiel für Strom oder Telefon) werden direkt an den Strom/Telefon-Anbieter gezahlt.
Kaufpreis
Als Kaufpreis bezeichnet man den Gegenwert, den ein Käufer dem Verkäufer übergibt wenn er eine Sache erwerben will. Die Zahlung des Kaufpreises ist neben der Abnahme der gekauften Sache eine der Hauptpflichten des Kaufvertrages, vgl. § 433 Abs. 2 BGB. Der Kaufpreis kann feststehen oder auf Grundlage von Verhandlungen vereinbart werden.
Kaufvertrag
Der Kaufvertrag ist nach deutschem Schuldrecht ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Verkäufer zur Übereignung und Übergabe der Kaufsache und der Käufer zur Bezahlung des Kaufpreises und zur Abnahme der Kaufsache verpflichtet (vgl.§ 433BGB). Der Kaufvertrag ist in der Regel formfrei. Er kann also sowohl mündlich, schriftlich als auch durch schlüssiges Verhalten abgeschlossen werden. Notarielle Beurkundung ist nach § 311b Abs. 1 BGB erforderlich beim Kauf von Immobilien, Grundstücken und Wohnungseigentum. Gegenstand des Kaufvertrags kann gem. § 433 ff. BGB sein: - eine bewegliche Sache, eine unbewegliche Sache (Immobilie), - ein Recht, zum Beispiel: Forderung, Anteil an einer Sache, Wohnungseigentum (§ 453 Satz 1 BGB), - eine Sach- oder Rechtsgesamtheit (beispielsweise ein ganzes Unternehmen).
Maklerprovision
Die Maklerprovision ist die Gebühr für den Immobilienmakler für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages oder die Vermittlung eines Vertrages (§ 652 BGB) und wird auch als Courtage bezeichnet. Der Provisionsanspruch des Maklers ist nur dann begründet, wenn die Maklertätigkeit ursächlich für das Zustandekommen des Miet- oder Kaufvertrages war. Die Höhe der Provision kann regional unterschiedlich sein, beträgt aber üblicherweise zwei bis drei Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer.
Mietkaution
Eine Kaution ist eine vereinbarte Sicherheitsleistung, die in Form von Geld, vom Mieter an den Vermieter übergeben wird. Dem Vermieter werden dabei die Verfügungsrechte über diese Kaution eingeräumt. Der Mieter erhält seine Kaution nebst Zinsen zurück, wenn der Mietgegenstand im vereinbarten Zustand nach Ablauf bzw. Kündigung des Mietvertrages zurückgegeben wird.
Mietpreis
Die Miete oder der Mietzins ist das Entgelt, das der Mieter für die Überlassung einer Mieteinheit an den Vermieter bezahlen muss. Die Höhe der Miete kann bei Abschluss eines Mietvertrages grundsätzlich frei vereinbart werden, ausgenommen bei preisgebundenem Wohnraum. Der Spielraum nach oben wird begrenzt durch § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzbuches, der den Mieter vor unangemessen hohen Mieten schützt. Der Mietpreis kann ferner in die Kalt- und die Warmmiete, sowie in die Brutto- und Nettomiete unterschieden werden.
Nettomiete
Wenn alle Nebenkosten separat abgerechnet werden un der Mieter nur den Grundpreis für die Benutzung der Räumlichkeiten zahlt, so spricht man von Nettomiete.
Warmmiete
Die Warmmiete entspricht dem gesamten Mietbetrag, den der Mieter an den Vermieter zahlen muss, also Kaltmiete und Nebenkosten.
Von Bruttomiete oder auch Inklusivmiete spricht man, wenn alle Nebenkosten für ein gemietetes Objekt direkt mit der Miete gezahlt werden und keine weiteren Kosten mehr entstehen.
Energiepass
Der Energiepass ist ein freiwilliges, als Energieausweis ab 2008 ein verpflichtendes Zertifikat, das beurteilt, wie ein Gebäude energetisch einzuschätzen ist. Grundlage für diese Bewertung ist in der Regel der so genannte Primärenergiebedarf. Dieser wird beeinflusst durch den baulichen und heizungstechnischen Standard. Darüber hinaus werden innerhalb des Passes Sanierungsvorschläge gemacht und Ergebnisse derselben dokumentiert. Der Energiepass - insbesondere für Bestandsgebäude - soll Verbraucher informieren, Einsparpotentiale aufzeigen und einen Vergleich des energetischen Zustands von Gebäuden ermöglichen.
Immobilie
Eine Immobilie oder Liegenschaft ist ein Grundstück inklusive darauf befindlicher Gebäude und deren Zubehör. Juristisch gesehen ist es ein "unbewegliches Gut" und leitet sich aus dem Lateinischen Wort "im-mobilis" ab, was für eine nicht bewegliche Sache steht.
Kaltmiete
Kaltmiete bezieht sich auf den Teil der Miete, der allein die Raumnutzung abdeckt. Ein Teil der weiteren Kosten wird in der Nebenkostenabrechnung gesondert ausgewiesen. Dies können zum Beispiel sein: Müllabfuhr, Wasser (warm und kalt), Erdgas, Abwasser, Heizung, Flurbeleuchtung, Feuerversicherung, Kabelanschluss. Weitere regelmäßige Kosten (zum Beispiel für Strom oder Telefon) werden direkt an den Strom/Telefon-Anbieter gezahlt.
Kaufpreis
Als Kaufpreis bezeichnet man den Gegenwert, den ein Käufer dem Verkäufer übergibt wenn er eine Sache erwerben will. Die Zahlung des Kaufpreises ist neben der Abnahme der gekauften Sache eine der Hauptpflichten des Kaufvertrages, vgl. § 433 Abs. 2 BGB. Der Kaufpreis kann feststehen oder auf Grundlage von Verhandlungen vereinbart werden.
Kaufvertrag
Der Kaufvertrag ist nach deutschem Schuldrecht ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Verkäufer zur Übereignung und Übergabe der Kaufsache und der Käufer zur Bezahlung des Kaufpreises und zur Abnahme der Kaufsache verpflichtet (vgl.§ 433BGB). Der Kaufvertrag ist in der Regel formfrei. Er kann also sowohl mündlich, schriftlich als auch durch schlüssiges Verhalten abgeschlossen werden. Notarielle Beurkundung ist nach § 311b Abs. 1 BGB erforderlich beim Kauf von Immobilien, Grundstücken und Wohnungseigentum. Gegenstand des Kaufvertrags kann gem. § 433 ff. BGB sein: - eine bewegliche Sache, eine unbewegliche Sache (Immobilie), - ein Recht, zum Beispiel: Forderung, Anteil an einer Sache, Wohnungseigentum (§ 453 Satz 1 BGB), - eine Sach- oder Rechtsgesamtheit (beispielsweise ein ganzes Unternehmen).
Maklerprovision
Die Maklerprovision ist die Gebühr für den Immobilienmakler für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages oder die Vermittlung eines Vertrages (§ 652 BGB) und wird auch als Courtage bezeichnet. Der Provisionsanspruch des Maklers ist nur dann begründet, wenn die Maklertätigkeit ursächlich für das Zustandekommen des Miet- oder Kaufvertrages war. Die Höhe der Provision kann regional unterschiedlich sein, beträgt aber üblicherweise zwei bis drei Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer.
Mietkaution
Eine Kaution ist eine vereinbarte Sicherheitsleistung, die in Form von Geld, vom Mieter an den Vermieter übergeben wird. Dem Vermieter werden dabei die Verfügungsrechte über diese Kaution eingeräumt. Der Mieter erhält seine Kaution nebst Zinsen zurück, wenn der Mietgegenstand im vereinbarten Zustand nach Ablauf bzw. Kündigung des Mietvertrages zurückgegeben wird.
Mietpreis
Die Miete oder der Mietzins ist das Entgelt, das der Mieter für die Überlassung einer Mieteinheit an den Vermieter bezahlen muss. Die Höhe der Miete kann bei Abschluss eines Mietvertrages grundsätzlich frei vereinbart werden, ausgenommen bei preisgebundenem Wohnraum. Der Spielraum nach oben wird begrenzt durch § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzbuches, der den Mieter vor unangemessen hohen Mieten schützt. Der Mietpreis kann ferner in die Kalt- und die Warmmiete, sowie in die Brutto- und Nettomiete unterschieden werden.
Nettomiete
Wenn alle Nebenkosten separat abgerechnet werden un der Mieter nur den Grundpreis für die Benutzung der Räumlichkeiten zahlt, so spricht man von Nettomiete.
Warmmiete
Die Warmmiete entspricht dem gesamten Mietbetrag, den der Mieter an den Vermieter zahlen muss, also Kaltmiete und Nebenkosten.
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